BEG-Förderung 2026 im Main-Kinzig-Kreis: Was sich ändert
Niedrigere Förderdeckel, ein neu gestaffelter Einkommensbonus und ein iSFP-Bonus, der erst ab 30.000 € greift. Was die Reform für Eigentümer in Gelnhausen, Hanau und Umgebung bedeutet.
Zum 21.07.2026 hat der Bund die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfassend angepasst. Wer im Main-Kinzig-Kreis eine Sanierung plant, sollte die neuen Bedingungen kennen, bevor er Angebote unterschreibt. Viele Häuser in der Region stammen aus den 1960er- bis 1980er-Jahren. Gerade dort wird noch oft mit den alten Fördersätzen gerechnet, und das führt zu falschen Erwartungen.
Heizungstausch: niedrigerer Deckel, neue Einkommensstufen
Die förderfähigen Kosten für eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien sinken für die erste Wohneinheit von 30.000 € auf 28.000 €. Die Grundförderung beträgt 30 %. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % und einen Einkommensbonus erhalten. Der Einkommensbonus ist jetzt dreistufig: 40 % bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden einmalig 10.000 € vom Einkommen abgezogen.
Zusammen sind höchstens 70 % möglich, bei einem Einkommen bis 30.000 € bis zu 80 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 01.08.2028. Zu denselben Terminen sinkt auch der Kostendeckel für die erste Wohneinheit um jeweils 750 €, bis auf 22.000 € ab August 2030. Wer ohnehin tauschen muss, sollte deshalb nicht unnötig warten.
Einzelmaßnahmen: der iSFP-Bonus greift erst ab 30.000 €
Für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik bleibt es bei 15 % Grundförderung. Neu ist: Die 5 Prozentpunkte zusätzlich für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan gibt es nur noch auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 € (erste Wohneinheit). Unverändert verdoppelt der Sanierungsfahrplan die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 €.
Ein Beispiel aus Gelnhausen: Ein Einfamilienhaus von 1975 bekommt eine neue Dachdämmung, eine gedämmte Fassade und neue Fenster für zusammen 45.000 €. Ohne Sanierungsfahrplan sind nur 30.000 € förderfähig, der Zuschuss liegt bei 4.500 €. Mit Fahrplan zählen alle 45.000 €: 15 % auf die ersten 30.000 € und 20 % auf die übrigen 15.000 €, zusammen 7.500 €. Der Fahrplan bringt hier also 3.000 € mehr, und das nur, weil er beim Förderantrag vorlag.
Effizienzhaus-Sanierung: weniger Tilgungszuschuss
Wer sein Haus in einem Zug zum Effizienzhaus saniert (KfW 261), bekommt weiterhin einen zinsgünstigen Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit. Voraussetzung ist in allen Stufen, dass mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen. Die Tilgungszuschüsse sind aber gesunken, auf 10 % für das Effizienzhaus 40 und 5 % für das Effizienzhaus 55. Für Effizienzhaus 70 und 85 gibt es in der Regel nur noch den Kredit. Ob Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen mit Fahrplan günstiger sind, lohnt sich deshalb genauer als früher durchzurechnen.
Unverändert wichtig: Unterschreiben Sie keinen Auftrag ohne Fördervorbehalt. Bei Einzelmaßnahmen und Heizungstausch muss der Vertrag unter dem Vorbehalt der Förderzusage stehen und beim Antrag vorliegen, bei KfW-Krediten wird der Antrag vor dem Vertrag gestellt. Wer ohne Vorbehalt unterschreibt, bekommt in der Regel nichts.
So sichern Sie sich die volle Förderung
- Sanierungsfahrplan erstellen lassen, bevor Sie Handwerker beauftragen
- Einkommensnachweise früh zusammenstellen, wenn ein Einkommensbonus in Frage kommt
- Bundes-, Landes- und kommunale Förderung vor Vertragsabschluss durchrechnen
- Aufträge nur mit Fördervorbehalt unterschreiben und die Reihenfolge von Antrag und Vertrag je Programm einhalten
Die offiziellen Konditionen veröffentlichen das BAFA und die KfW. Ihren Betrag können Sie mit meinem BEG-Förderrechner abschätzen.
Häufige Fragen
Gilt die neue Förderung auch für ältere Häuser im Main-Kinzig-Kreis?
Ja. Die BEG gilt bundesweit und für Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Entscheidend sind der Zustand des Gebäudes und die geplanten Maßnahmen.
Was gilt für Anträge, die vor dem 21.07.2026 gestellt wurden?
Für Anträge auf Einzelmaßnahmen und Heizungstausch, die vor dem 21.07.2026 gestellt wurden, gilt die alte Richtlinie weiter, auch wenn erst danach entschieden wird (Nr. 10 BEG EM). Maßgeblich ist Ihr Zuwendungsbescheid oder Ihre Zusage.
Kann ich die Bundesförderung mit Landes- oder kommunalen Programmen kombinieren?
Häufig ja. Alle öffentlichen Mittel zusammen dürfen 60 % der geförderten Kosten nicht übersteigen (Nr. 8.6 BEG EM), und die Reihenfolge der Anträge muss stimmen. Das prüfe ich für Ihr Vorhaben vor dem ersten Antrag.
Wer stellt den Förderantrag?
Den Antrag stellen Sie selbst. Ich sage Ihnen, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, und erstelle die fachlichen Bestätigungen, die Sie dafür brauchen.
Stand: 05.10.2026. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Verbindlich kläre ich sie für Ihr Vorhaben.
