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Energieberatung für Wohngebäude

Ob Sie ein Haus kaufen, die alte Ölheizung ersetzen oder einfach wissen wollen, wo Sie anfangen sollen: Ich sehe mir Ihr Haus vor Ort an und sage Ihnen, was sich lohnt. Als unabhängiger Energieberater in Gelnhausen arbeite ich für Eigentümer, Vermieter und Eigentümergemeinschaften im Main-Kinzig-Kreis und im Rhein-Main-Gebiet.

Joachim Becker, Energieberater für Wohngebäude

Vor dem Hauskauf

Energiecheck vor dem Hauskauf

Viele Ein- und Mehrfamilienhäuser im Main-Kinzig-Kreis sind Altbauten aus den 1960er bis 1980er Jahren und haben energetisch großen Nachholbedarf. Was das für Ihr Budget bedeutet, sollten Sie vor dem Kauf wissen, nicht danach.

Beim Energiecheck sehe ich mir das Haus vor Ort an und gebe Ihnen eine kompakte Einschätzung: Wo sind die größten Schwachstellen, welche Maßnahmen stehen an, was kosten sie ungefähr und welche Förderung ist möglich.

Das bekommen Sie

  • Einschätzung von Dach, Fassade, Fenstern und Heizung
  • Grobe Sanierungskosten für die anstehenden Maßnahmen
  • Gesetzliche Pflichten nach dem Kauf, etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Empfehlung für den nächsten Schritt, zum Beispiel einen Sanierungsfahrplan
Wohnhaus im Schnitt mit den typischen Fragen beim Energiecheck. Die Fragen und Antworten stehen unter dem Bild.
Wählen Sie eine Frage im Bild.
Lohnt sich eine PV-Anlage?

Das hängt vor allem davon ab, wie viel Strom Sie selbst verbrauchen. Mit Wärmepumpe oder Elektroauto steigt der Eigenverbrauch deutlich. Ich schaue mir Dachfläche, Ausrichtung und Ihren Verbrauch an und sage Ihnen, welche Größe zu Ihrem Haus passt.

Ist das Dach gedämmt?

Das zeigt die Begehung. Bei Häusern aus den 1960er bis 1980er Jahren ist das Dach häufig gar nicht oder nur dünn gedämmt. Die Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke wird als Einzelmaßnahme mit 15 % gefördert.

Sind die Fenster noch dicht?

Das hängt vor allem von Alter und Verglasung ab. Ich sehe mir Glas, Rahmen und Einbau an und sage Ihnen, ob ein Tausch jetzt sinnvoll ist oder ob eine andere Maßnahme an Ihrem Haus mehr bringt. Neue Fenster werden als Einzelmaßnahme mit 15 % gefördert.

Muss die Heizung erneuert werden?

Das Betriebsverbot für mehr als 30 Jahre alte Heizkessel ist seit dem 29.07.2026 entfallen. Ob sich der Tausch für Ihr Haus trotzdem lohnt, rechne ich mit Ihnen durch. Den Heizungstausch fördert die KfW mit 30 % Grundförderung und weiteren Boni für selbstnutzende Eigentümer.

Was kostet das und was wird gefördert?

Beim Energiecheck bekommen Sie grobe Sanierungskosten für die anstehenden Maßnahmen und die passende Förderung dazu. Den Sanierungsfahrplan selbst fördert das BAFA mit 50 %, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Wie hoch Ihr Zuschuss für eine Maßnahme ausfällt, berechnen Sie im Förderrechner: Förderung berechnen

Lohnt sich eine Fassadendämmung?

Am ehesten dann, wenn an der Fassade ohnehin etwas ansteht, etwa neuer Putz oder ein Anstrich mit Gerüst. Dann fallen viele Kosten nur einmal an. Ich rechne Ihnen Investition, Einsparung und Förderung für Ihr Haus aus.

Energiecheck anfragen

Vor der Sanierung

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen den energetischen Zustand Ihres Hauses heute und einen Weg zum Ziel. Ob Sie in einem Zug sanieren oder Schritt für Schritt, entscheiden Sie. Für jede Maßnahme stehen Investitionskosten, Einsparung und Förderung dabei.

50 % Zuschuss

zur Beratung über das BAFA, höchstens 650 €

bis 60.000 €

förderfähige Kosten mit Fahrplan

+5 %‑Punkte

iSFP-Bonus auf den Fördersatz

Mein Rat

Lassen Sie den Fahrplan machen, bevor Sie das erste Angebot einholen. Die höheren förderfähigen Kosten und den Bonus gibt es nur mit Fahrplan. Und mit dem Fahrplan in der Hand vergleichen Sie Angebote viel leichter.

Was im Fahrplan steht

Zum Fahrplan gehört eine Umsetzungshilfe mit den technischen Mindestanforderungen jeder Maßnahme. Damit sprechen Sie mit Handwerkern auf Augenhöhe und können Angebote vergleichen. Typische Maßnahmen sind die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, neue Fenster und der Heizungstausch, im Einfamilienhaus ebenso wie im Mehrfamilienhaus.

So läuft es ab
  1. Erstgespräch und Unterlagen

    Baujahr, Pläne, Heizung und bisherige Sanierungen. Sie stellen den Förderantrag für die Beratung beim BAFA und beauftragen mich, sobald der Bescheid da ist.

  2. Begehung

    Ich nehme Gebäudehülle und Anlagentechnik vor Ort auf und dokumentiere den Zustand.

  3. Berechnung

    Ich erstelle den Fahrplan mit allen Maßnahmenpaketen, Kosten, Einsparungen und Förderbeträgen.

  4. Übergabe

    Ich erkläre Ihnen den Fahrplan persönlich und sage Ihnen, welche Förderanträge Sie wann stellen müssen.

Förderung im Detail
  • Zuschuss zur Beratung: 50 % über das BAFA, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 850 € ab drei Wohneinheiten. Bei WEGs zusätzlich bis zu 250 €, wenn der Fahrplan in der Eigentümerversammlung erläutert wird.
  • Förderfähige Kosten: 60.000 € statt 30.000 € für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, bezogen auf die erste Wohneinheit. Für weitere Wohneinheiten gelten gestaffelte Beträge.
  • iSFP-Bonus: +5 % auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 € (erste Wohneinheit), wenn die Maßnahme im Fahrplan steht. Darunter bleibt es bei der Grundförderung von 15 %.

Stand: Förderrichtlinie BEG EM, in Kraft seit 21.07.2026, und Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Geprüft am 03.10.2026. Ihren genauen Betrag ermittelt der Förderrechner.

Sanierungsfahrplan anfragen

Alles in einem Zug

Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261)

Wer sein Haus in einem Zug umfassend saniert, kann statt vieler Einzelmaßnahmen die KfW-Förderung für ein Effizienzhaus nutzen: ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 € je Wohneinheit, bei Effizienzhaus 40 und 55 mit Tilgungszuschuss. Ob das Effizienzhaus oder der Weg Schritt für Schritt für Sie günstiger ist, rechne ich für Ihr Haus durch.

Effizienzhaus 85

0 %

nur zinsgünstiger Kredit

Effizienzhaus 70

0 %

nur zinsgünstiger Kredit

Effizienzhaus 55

5 %

Tilgungszuschuss zum Kredit

Effizienzhaus 40

10 %

Tilgungszuschuss zum Kredit

Das übernehme ich
  • Variantenvergleich: Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen mit Sanierungsfahrplan
  • Berechnung des Effizienzhaus-Niveaus und Bestätigung zum Antrag für Ihre Bank
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung, ebenfalls gefördert
  • Bestätigung nach Durchführung, damit der Tilgungszuschuss gutgeschrieben wird
Förderung im Detail

Je kleiner die Zahl, desto sparsamer das Haus. Seit dem 21.07.2026 sind die Tilgungszuschüsse niedriger: 10 % für das Effizienzhaus 40, 5 % für das Effizienzhaus 55, für Effizienzhaus 70 und 85 gibt es in der Regel nur noch den Kredit. Alle Stufen setzen voraus, dass mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen.

Basissätze laut KfW-Merkblatt 261, Stand 09/2026. Den Kredit beantragen Sie über Ihre Bank, bevor Sie Aufträge vergeben.

Tilgungszuschuss berechnen Zinsvorteil berechnen

Wenn die Heizung ansteht

Heizungstausch und Wärmepumpe im Altbau

Ob eine Wärmepumpe in Ihrem Haus funktioniert, entscheidet nicht der kälteste Tag im Jahr, sondern ihre Effizienz über das ganze Jahr. Maßgeblich ist die Vorlauftemperatur, die Ihre Heizkörper brauchen. Das rechne ich für Ihr Haus durch, bevor Sie die Öl- oder Gasheizung ersetzen.

30 % Zuschuss

Grundförderung für alle Eigentümer

+16 %‑Punkte

Klimageschwindigkeits-Bonus für Selbstnutzer

bis +40 %‑Punkte

Einkommens-Bonus für Selbstnutzer

Das übernehme ich
  • Heizlastberechnung Raum für Raum, damit die Wärmepumpe die richtige Größe bekommt
  • Prüfung, welche Heizkörper bleiben können und wo ein größerer nötig ist
  • Hydraulischer Abgleich, damit jeder Raum die passende Wärmemenge erhält
  • Fachliche Bestätigungen für Ihren Förderantrag
Förderung im Detail
  • Grundförderung: 30 % für alle Eigentümer, auch für Vermieter. Für Wärmepumpen gilt ab dem ersten Quartal 2027: 15 % plus 15 Prozentpunkte bei Ursprung in der EU.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: +16 % für Selbstnutzer beim Tausch einer alten Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
  • Einkommens-Bonus: bis zu 40 Prozentpunkte für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 €, gestaffelt nach Einkommen.
  • Obergrenzen: zusammen höchstens 70 %, bei einem Einkommen bis 30.000 € höchstens 80 %. Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit.

Stand: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026. Geprüft am 03.10.2026. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zur Heizungstausch-Förderung 2026.

Heizungstausch besprechen Förderung berechnen

Während der Bauphase

Energetische Baubegleitung

Die Maßnahmen stehen fest, jetzt geht es um die Umsetzung. Ich begleite Sie von den Angeboten bis zum Nachweis, damit Qualität und Förderung gesichert sind.

Dasselbe Einfamilienhaus heute mit grauem Altputz, alten Fenstern und Öltank und nach der Sanierung mit gedämmter Fassade, neuen Fenstern, Photovoltaik und Wärmepumpe
So läuft es ab
  1. Angebote prüfen

    Ich prüfe, ob die angebotenen Leistungen die technischen Anforderungen der Förderung erfüllen, und erstelle die technische Projektbeschreibung (TPB) für Ihren Antrag beim BAFA.

  2. Ausführung begleiten

    Ich bin bei wichtigen Bauschritten vor Ort und dokumentiere den Ablauf.

  3. Qualität sichern

    Anschlüsse, Wärmebrücken, Luftdichtheit: Mängel und Feuchteschäden sollen gar nicht erst entstehen. Die Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Test) führt ein Messdienstleister durch, ich begleite sie und werte das Ergebnis aus.

  4. Nachweis erstellen

    Nach Abschluss prüfe ich die Rechnungen und erstelle die Nachweise, die BAFA oder KfW für die Auszahlung verlangen.

Förderung im Detail

Die Baubegleitung wird bei Einzelmaßnahmen mit 50 % der Kosten gefördert: bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 5.000 € förderfähige Kosten, ab drei Wohneinheiten 2.000 € je Wohneinheit und höchstens 20.000 €. Beim reinen Heizungstausch ist die Baubegleitung kein eigener Fördertatbestand.

Baubegleitung anfragen

Bei Verkauf oder Vermietung

Energieausweis

Wer ein Haus verkauft oder eine Wohnung neu vermietet, muss einen Energieausweis vorlegen. Ich erstelle Energieausweise in Gelnhausen und im ganzen Main-Kinzig-Kreis.

geringer Energiebedarfhoher Energiebedarf

Bedarfsausweis

Berechnet aus der Gebäudesubstanz, unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Für viele ältere Häuser vorgeschrieben.

Verbrauchsausweis

Beruht auf dem Verbrauch der letzten drei Jahre. Schneller erstellt, hängt aber vom Nutzerverhalten ab.

Wann der Bedarfsausweis Pflicht ist

Der Bedarfsausweis ist vorgeschrieben für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurden. In den übrigen Fällen können Sie zwischen beiden Ausweisarten wählen. Ab 01.01.2027 entfällt diese Pflicht nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz, dann wird der Verbrauchsausweis über zwei statt drei Jahre erstellt.

Inhalt und Gültigkeit

Der Ausweis weist Energiebedarf oder Verbrauch und die Treibhausgasemissionen aus und macht Gebäude vergleichbar. Beide Ausweisarten gelten zehn Jahre. Ab 01.01.2027 gelten neue Regeln für den Energieausweis aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Ich erstelle Ihren Ausweis nach den jeweils geltenden Regeln.

Energieausweis anfragen
Joachim Becker

Sprechen wir über Ihr Gebäude

Ein Anruf genügt. Am Telefon sprechen Sie direkt mit mir, und oft kann ich Ihnen schon im ersten Gespräch sagen, welche Beratung und welche Förderung für Ihr Gebäude in Frage kommen.