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Energieberatung für Kommunen

Im Gemeinderat besteht eine Maßnahme nur, wenn die Zahlen stimmen. Deshalb bekommen Sie eine nachvollziehbare Reihenfolge für Ihren Gebäudebestand und Varianten mit Investition, Einsparung und Amortisation. Dazu die Unterlagen für die Förderung.

Joachim Becker, Energieberater für Kommunen

Ein Gebäude soll saniert werden

Von der Ausschreibung bis zum Verwendungsnachweis

Haushaltsmittel sind knapp, Beschlüsse brauchen Zeit, Förderfristen sind eng. Ich begleite Kommunen von der Ausschreibung bis zum Verwendungsnachweis, für eine einzelne Liegenschaft oder das ganze Gebäudeportfolio.

Antragsberechtigt: Kommunen und kommunale Zweckverbände sind in der BAFA-Energieberatung antragsberechtigt und können Bundes- und Landesmittel je nach Programm kombinieren.

Das übernehme ich

  • Förderung über BAFA-Energieberatung, Kommunalrichtlinie des Bundes und, soweit geöffnet, Landesprogramme in Hessen
  • Vergabe von Beratungsleistungen nach hessischem Vergaberecht (HVTG, UVgO), oberhalb der EU-Schwelle nach VgV
  • Denkmalgeschützte Gebäude gemeinsam mit einem für Baudenkmale zugelassenen Energieberater
  • Energiespar-Contracting ohne eigene Investition, umgesetzt mit erfahrenen Contractoren
Schnittmodell eines historischen Rathauses mit typischen Fragen von Kommunen. Die Fragen und Antworten stehen unter dem Bild.
Wählen Sie eine Frage im Bild.
Wo fangen wir im Gebäudebestand an?

Mit den Daten, nicht mit der Begehung. Verbrauch, Baujahr, Flächen und bisherige Sanierungen ergeben eine nachvollziehbare Reihenfolge, die Sie im Gremium vertreten können. Begangen werden dann die Gebäude mit dem größten Potenzial.

Welche Förderung passt zur Kommune?

In Frage kommen die BAFA-Energieberatung, die Kommunalrichtlinie des Bundes und, soweit geöffnet, Landesprogramme in Hessen. Ich sage Ihnen, welche Programme für Ihr Vorhaben greifen und was wann beantragt werden muss.

Lohnt sich PV auf dem Rathausdach?

Verwaltungsgebäude verbrauchen ihren Strom tagsüber, das passt gut zur Erzeugung. Zu klären sind Statik, Zustand des Dachs und bei historischen Gebäuden der Denkmalschutz.

Wie sanieren wir mit Denkmalschutz?

Bei Baudenkmalen arbeite ich mit einem dafür zugelassenen Energieberater zusammen. Gemeinsam klären wir früh mit der Denkmalbehörde, was am Gebäude möglich ist, und bringen Denkmalschutz und Förderfähigkeit zusammen.

Lohnt sich Contracting?

Vor allem bei energieintensiven Gebäuden wie Schwimmbad oder Sporthalle, weil sich Maßnahmen dort über die Einsparung finanzieren. Ein erfahrener Contractor übernimmt Investition und Umsetzung. Ich bewerte die Modelle und begleite Ausschreibung und Vertragsprüfung.

Beratung für Kommunen anfragen

Viele Gebäude, knappe Mittel

Vorgehen bei kommunalen Gebäudeportfolios

Wenn nicht alles auf einmal geht, braucht es eine Reihenfolge, die sich begründen lässt.

  1. Daten auswerten

    Verbrauch, Baujahr, Flächen, Sanierungen. Daraus ergibt sich eine erste Rangfolge: Welche Gebäude fallen auf, wo lohnt sich die Begehung zuerst.

  2. Priorisieren

    Gewichtete Kriterien ergeben eine nachvollziehbare Reihenfolge, die Sie im Gremium vertreten können.

  3. Vor Ort prüfen

    Die Gebäude mit dem größten Potenzial werden begangen: Hülle, Anlagentechnik, Nutzung.

  4. Förderung und Unterlagen

    Ich sage Ihnen, welche Programme greifen und was wann beantragt wird. Den Antrag stellen Sie, die Unterlagen liefere ich.

Typische kommunale Gebäude

Rathaus und Verwaltungsgebäude

Oft denkmalgeschützt und mit alter Heizung. Sanierungskonzepte müssen Denkmalschutz und Förderfähigkeit zusammenbringen. Bei Baudenkmalen arbeite ich mit einem dafür zugelassenen Partner zusammen.

Schule und Kita

Hoher Wärmebedarf, viele Nutzer, lange Betriebszeiten. Lüftung, Dach und Heizung sind die üblichen Hebel.

Bauhof und Werkstatt

Hallenheizung, Beleuchtung, Druckluft. Hier stecken oft Einsparungen, die sich schnell bezahlt machen.

Schwimmbad und Sporthalle

Die energieintensivsten kommunalen Gebäude. Hier lohnt der Blick auf Contracting, weil sich Maßnahmen über die Einsparung finanzieren.

Ohne eigene Investition

Contracting für öffentliche Träger

Beim Energiespar-Contracting übernimmt ein erfahrener Contractor Investition und Umsetzung, die Maßnahmen finanzieren sich über die Einsparung. Das lohnt den Blick vor allem bei energieintensiven Gebäuden wie Schwimmbad oder Sporthalle.

Ich bewerte die Modelle für Sie, rechne die Wirtschaftlichkeit und begleite Ausschreibung und Vertragsprüfung.

  • Einspar- und Anlagen-Contracting: Bewertung und Begleitung
  • Wirtschaftlichkeitsrechnung als Grundlage für den Beschluss
  • Begleitung von Ausschreibung und Vertragsprüfung

Contracting besprechen

Publikumsverkehr im Gebäude

Energieausweis und Aushangpflicht

Behördengebäude mit starkem Publikumsverkehr auf mehr als 250 m² Nutzfläche brauchen einen Energieausweis und müssen ihn gut sichtbar aushängen. Für andere Gebäude mit starkem Publikumsverkehr gilt die Aushangpflicht ab mehr als 500 m², wenn bereits ein Ausweis vorliegt.

geringer Energiebedarfhoher Energiebedarf

Schematische Darstellung. Der Ausweis für Nichtwohngebäude zeigt den Kennwert Ihres Gebäudes auf einem Farbband neben den Vergleichswerten, bis Ende 2026 ohne Buchstabenklasse. Ab 01.01.2027 trägt er zusätzlich eine Effizienzklasse von A bis G.

Ich erstelle den Energieausweis für öffentliche Gebäude als Bedarfsausweis oder, bis Ende 2026, als Verbrauchsausweis.

Beide Ausweisarten gelten zehn Jahre. Ab 01.01.2027 gelten neue Regeln aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz: Für Nichtwohngebäude ist dann nur noch der Bedarfsausweis vorgesehen, mit Effizienzklassen von A bis G. Ich erstelle Ihren Ausweis nach den jeweils geltenden Vorgaben.

Energieausweis anfragen Bedarfs- und Verbrauchsausweis im Vergleich

Joachim Becker

Sprechen wir über Ihr Gebäude

Ein Anruf genügt. Am Telefon sprechen Sie direkt mit mir, und oft kann ich Ihnen schon im ersten Gespräch sagen, welche Beratung und welche Förderung für Ihr Gebäude in Frage kommen.