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BeckerEnergiekontorEnergieberatung

Energieberatung für Gewerbe und Unternehmen

Ich habe selbst viele Jahre in der Industrie gearbeitet und weiß, dass eine Maßnahme vor der Geschäftsführung nur besteht, wenn die Zahlen stimmen. Deshalb bekommen Sie Varianten mit Investition, Einsparung und Amortisation.

Joachim Becker, Energieberater für Gewerbe und Unternehmen

Das Gebäude verbraucht zu viel

Sanierungskonzept für Gewerbeimmobilien

Ob Produktionshalle, Bürogebäude oder Ladenlokal: Ich zeige Ihnen, welche Maßnahmen sich in Ihrem Gebäude rechnen, mit Investition, Einsparung und Amortisation, und begleite Sie auf dem Weg zur Förderung.

bis 850 €

Zuschuss unter 200 m² Nettogrundfläche

bis 2.500 €

Zuschuss bei 200 bis 500 m²

bis 4.000 €

Zuschuss über 500 m² Nettogrundfläche

Das BAFA (EBN, Modul 2) übernimmt 50 % des Beratungshonorars für ein Sanierungskonzept nach DIN V 18599, höchstens die genannten Beträge. Die Beratung darf erst beginnen, wenn das BAFA den Zuschuss bewilligt hat. Die Richtlinie läuft bis 31.12.2026; wie es danach weitergeht, ist noch offen.

Mein Rat

Rufen Sie mich an, bevor Sie den BAFA-Antrag stellen. Wir klären, welches Modul passt, und Sie bekommen von mir ein Angebot, das Sie für den Antrag brauchen. Beauftragen Sie mich erst, wenn der Bescheid da ist, sonst entfällt die Förderung.

Das übernehme ich
  • Energetische Bestandsaufnahme vor Ort, von Hallenheizung und Prozesswärme über Druckluft bis zu Beleuchtung und Lüftung
  • Sanierungsvarianten mit Investition, Einsparung und Amortisation
  • Förderberatung: welche Programme greifen und was wann beantragt werden muss
  • Heizungstausch im Betrieb, etwa Wärmepumpe oder Anschluss an ein Wärmenetz
  • Begleitung der Umsetzung und Qualitätssicherung
So läuft es ab
  1. Erstgespräch

    Etwa 30 Minuten am Telefon. Wir klären Bedarf, Förderfähigkeit und den nächsten Schritt.

  2. Förderantrag

    Sie stellen den BAFA-Antrag und warten den Bescheid ab, erst dann beginnt die Beratung. Ich erkläre Ihnen den Ablauf und stelle die Angaben bereit.

  3. Vor-Ort-Analyse

    Gebäude, Heizung, Kälte, Lüftung, Beleuchtung. Je nach Objekt ein halber bis ein ganzer Tag.

  4. Maßnahmenplan

    Priorisierte Maßnahmen mit Einsparung und Amortisation als Grundlage für Ihre Investitionsentscheidung.

Wann ein Sanierungskonzept

Ein Sanierungskonzept ist der richtige Weg, wenn der Energieverbrauch vor allem im Gebäude entsteht: in Heizung, Gebäudehülle, Lüftung und Beleuchtung. Es zeigt den Weg zum sanierten Gebäude mit Kosten, Einsparung und Amortisation jeder Maßnahme, berechnet nach DIN V 18599, und ist die Grundlage für die Förderung der Umsetzung.

Schnittmodell eines Gewerbegebäudes mit typischen Fragen von Betrieben. Die Fragen und Antworten stehen unter dem Bild.
Wählen Sie eine Frage im Bild.
Lohnt sich PV auf dem Dach?

Betriebe verbrauchen ihren Strom meist tagsüber, also dann, wenn die Anlage liefert. Das spricht für einen hohen Eigenverbrauch. Vorher muss geklärt sein, ob das Hallendach die Last trägt und wie lange es noch hält.

Lohnt sich eine neue Hallenheizung?

Das hängt von Hallenhöhe, Nutzung und Betriebszeiten ab. In hohen Hallen heizen alte Warmluftsysteme oft vor allem die Luft unter dem Dach. Ich vergleiche die Varianten mit Investition, Einsparung und Amortisation.

Wie viel spart LED-Beleuchtung?

Der Tausch auf LED lohnt sich fast immer und ist oft die schnellste Maßnahme im Betrieb. Im besten Fall hat sich die Investition nach zwei Jahren bezahlt gemacht. Wie viel es bei Ihnen ist, hängt von den Betriebsstunden und der bestehenden Anlage ab.

Was fördert das BAFA für Betriebe?

Die Beratung selbst: 50 % des Honorars für ein Sanierungskonzept, je nach Gebäudefläche bis 4.000 €. Für kleine und mittlere Unternehmen außerdem das Energieaudit mit 50 %, bis 3.000 € (bei Energiekosten bis 10.000 € im Jahr bis 600 €). Für die Umsetzung gibt es weitere Programme von BAFA und KfW, die ich Ihnen zuordne.

Wann rechnet sich die Investition?

Das beantwortet der Maßnahmenplan: Für jede Variante stehen Investition, jährliche Einsparung und Amortisation nebeneinander. Damit können Sie vor Geschäftsführung oder Gesellschaftern entscheiden.

Erstgespräch anfragen

Auditpflicht oder hohe Energiekosten

Energieaudit nach DIN EN 16247

Ein Energieaudit zeigt, wo in Ihrem Betrieb Energie verloren geht und welche Maßnahmen sich lohnen. Sie bekommen einen priorisierten Maßnahmenplan mit Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Schnittmodell eines Gewerbegebäudes mit typischen Fragen zum Energieaudit. Die Fragen und Antworten stehen unter dem Bild.
Wählen Sie eine Frage im Bild.
Ist ein Energieaudit nach EDL-G für mich Pflicht?

Bisher nur für große Unternehmen (Nicht-KMU). Künftig soll der Energieverbrauch entscheiden: Die Schwelle läge bei 2,77 GWh im Jahr. Ermitteln Sie Ihren Verbrauch jetzt, damit Sie die Pflicht nicht überrascht.

Wo geht am meisten Energie verloren?

Das ist das erste Ergebnis des Audits. Der Bericht enthält eine Energiebilanz Ihres Betriebs: Sie zeigt, wie sich der Verbrauch auf Wärme, Prozesse, Druckluft, Beleuchtung und Lüftung verteilt und wo die größten Verluste liegen.

Welche Maßnahmen amortisieren sich am schnellsten?

Das ist das zweite Ergebnis des Audits. Zu jeder vorgeschlagenen Maßnahme stehen im Bericht Investition, jährliche Einsparung und Amortisation. So sehen Sie auf einen Blick, womit Sie anfangen sollten.

Was kostet das Audit und was wird gefördert?

Der Preis hängt von Größe und Zahl der Standorte ab, ich nenne ihn Ihnen nach einem kurzen Gespräch. Kleine und mittlere Unternehmen bekommen die Hälfte des Honorars vom BAFA zurück, höchstens 3.000 €, bei Energiekosten bis 10.000 € im Jahr höchstens 600 €.

Wie läuft ein Energieaudit konkret ab?

Wir beginnen mit einem Auftaktgespräch und legen fest, welche Standorte und Anlagen betrachtet werden. Dann werte ich Ihre Verbrauchsdaten aus und begehe den Betrieb. Am Ende erhalten Sie den Bericht mit Energiebilanz und Maßnahmenplan, den ich Ihnen in einer Abschlussbesprechung erläutere. Der Ablauf folgt der DIN EN 16247-1.

Pflicht

Nicht-KMU

Große Unternehmen müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen, sofern sie kein Energiemanagementsystem betreiben.

Gefördert

KMU

Für kleine und mittlere Unternehmen ist das Audit freiwillig. Das BAFA fördert es mit 50 % des Honorars. Unabhängig von der Größe verlangt das Energieeffizienzgesetz ab 7,5 GWh Jahresverbrauch ein Energie- oder Umweltmanagementsystem.

Wer zum Audit verpflichtet ist

Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten oder mit mehr als 50 Mio. € Umsatz und zugleich mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme müssen nach EDL-G alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen, sofern kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS besteht.

Förderung im Detail

Das BAFA fördert das Audit für kleine und mittlere Unternehmen mit 50 % des Honorars, bis 3.000 € bei Energiekosten über 10.000 € im Jahr, sonst bis 600 €.

Was sich an der Auditpflicht ändern soll

Am 24.06.2026 hat das Bundeskabinett eine Novelle von EDL-G und Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen. Der Entwurf koppelt die Auditpflicht an einen Energieverbrauch von 2,77 GWh pro Jahr statt an die Unternehmensgröße. Damit können auch Betriebe pflichtig werden, die es heute nicht sind. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.

Wann ein Energieaudit

Ein Energieaudit ist der richtige Weg, wenn Produktion und Prozesse den Energieverbrauch bestimmen. Es betrachtet den gesamten Betrieb, neben dem Gebäude auch Maschinen, Druckluft, Prozesswärme und Fuhrpark, und liefert eine Energiebilanz mit priorisiertem Maßnahmenplan nach DIN EN 16247-1. Für Unternehmen, die kein KMU sind, erfüllt es zugleich die gesetzliche Auditpflicht; in diesem Fall ist es nicht förderfähig.

Energieaudit anfragen

Bei Verkauf oder Vermietung

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Wer ein Bürogebäude, eine Halle oder ein Ladenlokal verkauft, vermietet oder verpachtet, braucht einen gültigen Energieausweis. Ich erstelle ihn als Bedarfsausweis oder, bis Ende 2026, als Verbrauchsausweis.

geringer Energiebedarfhoher Energiebedarf

Schematische Darstellung. Der Ausweis für Nichtwohngebäude zeigt den Kennwert Ihres Gebäudes auf einem Farbband neben den Vergleichswerten, bis Ende 2026 ohne Buchstabenklasse. Ab 01.01.2027 trägt er zusätzlich eine Effizienzklasse von A bis G.

Bedarfsausweis

Berechnet nach DIN V 18599 aus Gebäudehülle, Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten und eine gute Grundlage für ein Sanierungskonzept.

Verbrauchsausweis

Beruht auf dem gemessenen Verbrauch von Wärme und Strom der letzten drei Jahre. Schneller erstellt, hängt aber von Nutzung und Leerstand ab.

Wann der Ausweis aushängen muss

Behördengebäude mit starkem Publikumsverkehr auf mehr als 250 m² Nutzfläche brauchen einen Energieausweis und müssen ihn gut sichtbar aushängen. Für andere Gebäude mit starkem Publikumsverkehr gilt die Aushangpflicht ab mehr als 500 m², wenn bereits ein Ausweis vorliegt.

Gültigkeit und neue Regeln

Beide Ausweisarten gelten zehn Jahre. Ab 01.01.2027 gelten neue Regeln aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz: Für Nichtwohngebäude ist dann nur noch der Bedarfsausweis vorgesehen, mit Effizienzklassen von A bis G. Ich erstelle Ihren Ausweis nach den jeweils geltenden Vorgaben.

Energieausweis anfragen

Für den Nachhaltigkeitsbericht

Energiedaten für den Nachhaltigkeitsbericht

Für Nachhaltigkeitsberichte brauchen Sie belastbare Energiedaten. Ich liefere die Kennzahlen aus dem Gebäudebetrieb und bewerte Maßnahmen nach Wirtschaftlichkeit und CO₂-Wirkung.

  • Scope-1- und Scope-2-Emissionen aus dem Gebäudebetrieb
  • Maßnahmen nach Rendite und CO₂-Wirkung priorisiert
  • Ökobilanz (LCA) und Treibhausgasbilanz von Gebäuden: siehe Neubau und Ökobilanz
Joachim Becker

Sprechen wir über Ihr Gebäude

Ein Anruf genügt. Am Telefon sprechen Sie direkt mit mir, und oft kann ich Ihnen schon im ersten Gespräch sagen, welche Beratung und welche Förderung für Ihr Gebäude in Frage kommen.