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BeckerEnergiekontorEnergieberatung

BEG-Förderrechner

Berechnung nach BEG EM/WG, Stand 21.07.2026.

 

 

+5 Prozentpunkte, nur auf den Kostenanteil oberhalb der Höchstgrenze ohne iSFP. Voraussetzung: Mindestinvestitionsvolumen 30.000 € brutto (Nr. 8.4.2 BEG EM). Nur für Wohngebäude, da der iSFP an das Programm EBW gebunden ist (Nr. 3 Buchstabe l).
+5 Prozentpunkte auf Dämmmaßnahmen der Gebäudehülle (Nr. 8.4.3 BEG EM), ab dem ersten Quartal 2027, für höchstens drei Anträge. Voraussetzung bei Wohngebäuden: Die Maßnahme ist Bestandteil eines geförderten iSFP (EBW), daher hier an das iSFP-Häkchen oben gekoppelt. Kein Mindestinvestitionsvolumen nötig. Kombinierbar mit dem iSFP-Bonus.
Voraussetzung für den WPB-Bonus bei Nichtwohngebäuden: eine seit 01.01.2021 geförderte Energieberatung im Programm EBN (Modul 2), in der die Maßnahme als Sanierungsvorschlag benannt ist.
+5 Prozentpunkte auf Dämmmaßnahmen der Gebäudehülle (Nr. 8.4.3 BEG EM), ab dem ersten Quartal 2027, für höchstens drei Anträge. Kein Mindestinvestitionsvolumen nötig.
Leer lassen, wenn die Heizung das ganze Gebäude versorgt. Versorgt sie nur einzelne Wohnungen (etwa eine Etagenheizung oder ein Klimagerät für eine Eigentumswohnung), gilt nur der anteilige Höchstbetrag: Der Höchstbetrag des Gebäudes wird zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten verteilt (Nr. 8.3.1 a BEG EM). Beispiel: 5 WE, Höchstbetrag 88.000 €, eine versorgte Wohnung → 17.600 €.
Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gelten nur anteilig für die vom Eigentümer selbst genutzten Wohneinheiten (Nr. 8.4.4/8.4.5 BEG EM; BMWE-FAQ 3.6). Beispiel: 3 WE, davon 1 selbstgenutzt → Bonus nur auf 1/3 der förderfähigen Kosten, die restlichen 2/3 erhalten nur die Grundförderung. Bei mehreren Eigentümern (z. B. WEG) gilt diese Aufteilung je Eigentümer separat und ist hier nicht abgebildet.
Für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (jedes Alter) oder einer funktionstüchtigen, mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Eine defekte Heizung berechtigt nicht zum Bonus. Nur bei Selbstnutzung. Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Pp., entfällt ab 01.08.2028 vollständig.
Einkommens-Bonus gestaffelt: ≤ 30.000 € → 40 %, 30.000–40.000 € → 30 %, 40.000–50.000 € → 10 %, über 50.000 € → kein Bonus. Bei einem Kind im Haushalt wird das zvE vorher um 10.000 € reduziert (Nr. 8.4.5 BEG EM).
Reduziert das maßgebliche zvE einmalig um 10.000 €. Bei effektivem zvE ≤30.000 € gilt ein Förderdeckel von 80 % statt 70 % (Nr. 8.4.1).

Nicht Ihr iSFP-Honorar, das läuft separat über EBW mit eigenem Deckel.

50 % Zuschuss. Deckel: 5.000 € bei EFH/ZFH (≤2 WE), bei MFH ab 3 WE: 2.000 €/WE, max. 20.000 € gesamt.
Alle Stufen setzen seit 21.07.2026 mind. 65 % erneuerbare Wärme voraus. Basis-Fördersatz privat: Denkmal EE 5 %, 85 EE 0 %, 70 EE 0 % (nur Zinsverbilligung, kein Tilgungszuschuss), 55 EE 5 %, 40 EE 10 %. Basis-Zuschuss kommunal: Denkmal EE 10 %, 85 EE 10 %, 70 EE 15 %, 55 EE 20 %, 40 EE 25 %.

Nicht Ihr iSFP-Honorar, das läuft separat über EBW mit eigenem Deckel.

50 % Fördersatz. Deckel: 10.000 € bei EFH/ZFH (≤2 WE), bei MFH ab 3 WE: 4.000 €/WE, max. 40.000 € gesamt.

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Rechtliche Hinweise
  • WGNWGEine Kombination von BEG EM mit BEG WG bzw. BEG NWG ist ausgeschlossen (Nr. 8.6 BEG EM). Seit 21.07.2026 gilt eine Sperrfrist von 3 Jahren in beide Richtungen (KfW-Merkblatt 263/464). Vor dem 21.07.2026 war die Kombination unter Auflagen möglich, das ist mit der Reform beendet.
  • WGDie Höchstgrenze für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung gilt gemeinsam über alle drei Maßnahmenarten pro Gebäude und Kalenderjahr (Nr. 8.3.1 a), nicht je Maßnahme einzeln. Wer mehrere dieser Maßnahmen im selben Jahr umsetzt, muss den Deckel gemeinsam betrachten.
  • WGNWGBaubegleitung ist beim reinen Heizungstausch kein eigener Fördertatbestand (Nr. 5.5 BEG EM). Ausnahme: Errichtung/Umbau/Erweiterung eines Gebäudenetzes (Nr. 5.3 g).
  • NWGKeine Klimageschwindigkeits-, Einkommens- oder iSFP-Boni bei Nichtwohngebäuden, da sie an selbstnutzende Eigentümer bzw. Wohneinheiten geknüpft sind.
  • NWGDie systemische Effizienzgebäude-Sanierung für Nichtwohngebäude (Pendant zu BEG WG) ist hier nicht abgebildet, da dazu keine Primärquelle vorliegt.
  • Die Vorschau ab 01.02.2027 bildet Wärmepumpen-Grundförderung (15 %), EU-Wertschöpfungs-Bonus und WPB-Bonus bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ab. Sie stehen in der Förderrichtlinie BEG EM (Nr. 8.4.1 c, 8.4.6 und 8.4.3) mit der Angabe „ab Quartal 1 2027“, der Rechner nimmt den 01.02.2027 an. Der WPB-Bonus wird hier auf die gesamten Kosten der Gebäudehülle gerechnet, gilt aber nur für Dämmkosten (Nr. 8.4.3). Nicht abgebildet: Regeln für Ersatzinvestitionen ab 2027 (Nr. 8.3.3), der Förderausschluss ab 2027 bei bereits vorhandener Anlage nach Nr. 5.3 seit 2008 oder Netzanschluss, Baudenkmal-Sonderregeln.
  • WGDie Honorarförderung für den iSFP läuft separat über EBW (50 %, höchstens 650 € bei EFH/ZFH bzw. 850 € ab 3 WE, bei WEG zusätzlich bis 250 €) und ist hier nicht abgebildet.
  • NWGDie Honorarförderung für das Sanierungskonzept läuft separat über EBN Modul 2 (50 %, nach Nettogrundfläche gestaffelt bis höchstens 4.000 €) und ist hier nicht abgebildet.
  • Diese Berechnung ersetzt keine individuelle Energieberatung und keine Fördermittelberatung im Einzelfall.
Joachim Becker

Ihr Fall hat Besonderheiten?

Bestandsanlagen, Denkmalschutz, gemischte Nutzung oder mehrere Förderungen auf einmal bildet der Rechner nicht ab. Das kläre ich mit Ihnen im Gespräch.