Energieaudit-Pflicht 2026: Wen sie trifft, was sich ändert
Heute trifft die Energieaudit-Pflicht nur Nicht-KMU, alle vier Jahre. Die geplante Novelle knüpft sie an den Energieverbrauch. Dann können auch mittelständische Betriebe im Main-Kinzig-Kreis betroffen sein.
Das Energieaudit ist für viele Betriebe eine Pflicht, die alle paar Jahre im Kalender auftaucht. Im Herbst 2026 lohnt sich ein neuer Blick, denn der Bundestag berät eine Neuregelung. Sie ändert grundlegend, wer betroffen ist. Hier der Stand, geprüft am 15.10.2026.
Energieaudit-Pflicht heute: Nicht-KMU, alle vier Jahre
Nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) müssen heute Unternehmen, die kein KMU sind, mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen lassen. KMU ist, wer weniger als 250 Personen beschäftigt und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme hat. Wer im Durchschnitt mehr als 7,5 GWh im Jahr verbraucht, muss nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen. Von der Auditpflicht befreit ist, wer ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet oder mit dem Aufbau begonnen hat. Wer als Nicht-KMU höchstens 500.000 kWh im Jahr verbraucht, kann die Bagatellregelung nutzen und meldet dann nur seinen Verbrauch. Spätestens zwei Monate nach Abschluss des Audits ist die Online-Erklärung beim BAFA fällig.
Was die Novelle ändert
Die Bundesregierung hat am 24.06.2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen (Bundestags-Drucksache 21/8027). Die erste Lesung war am 24.09.2026, die Anhörung im Wirtschaftsausschuss am 05.10.2026. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.
Der Kern für Betriebe: Die Unterscheidung nach KMU und Nicht-KMU entfällt. Pflichtig wird, wer im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre mehr als 2,77 GWh Endenergie verbraucht. Das Audit muss mindestens 90 % des Gesamtverbrauchs untersuchen und mindestens alle vier Jahre wiederholt werden. Wer erstmals unter die Pflicht fällt, hat dafür zwölf Monate Zeit, gerechnet frühestens ab Inkrafttreten. Das Datum 11.10.2026, das in vielen Meldungen steht, richtet sich an die Mitgliedstaaten und ist keine Frist für Ihren Betrieb.
Neu ist außerdem der Umsetzungsplan. Unternehmen zwischen 2,77 und 23,6 GWh müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Audit für alle wirtschaftlichen Maßnahmen einen Plan erstellen und veröffentlichen. Als wirtschaftlich gilt eine Maßnahme, wenn sie innerhalb der Hälfte ihrer Nutzungsdauer, höchstens nach 15 Jahren, einen positiven Kapitalwert erreicht. Für Energie- oder Umweltmanagementsysteme steigt die Schwelle von 7,5 auf 23,6 GWh.
Ein Rechenbeispiel aus Wächtersbach
Nehmen wir einen Metallbaubetrieb mit 140 Beschäftigten und 28 Mio. € Umsatz. Er ist ein KMU und heute nicht auditpflichtig. Er verbraucht etwa 1,9 GWh Strom und 1,3 GWh Erdgas im Jahr. In den Jahren 2023 bis 2025 lag der Gesamtverbrauch bei 3,1, 3,4 und 3,2 GWh. Der Durchschnitt beträgt 9,7 GWh geteilt durch drei, also 3,23 GWh. Er liegt über 2,77 GWh. Nach dem Entwurf wäre der Betrieb künftig pflichtig.
Umgekehrt kann ein Handelsunternehmen in Gelnhausen mit 300 Beschäftigten, aber nur 1,8 GWh Verbrauch, aus der Pflicht herausfallen. Bis die Neuregelung gilt, bleibt es als Nicht-KMU auditpflichtig.
Was das Audit kostet und wie es gefördert wird
Für KMU fördert das BAFA ein Energieaudit nach DIN EN 16247 über die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Modul 1). Der Zuschuss beträgt 50 % des Beratungshonorars, höchstens 3.000 € bei jährlichen Energiekosten über 10.000 €. Kostet das Audit für den Betrieb aus Wächtersbach 7.000 €, wären 50 % genau 3.500 €. Gezahlt werden 3.000 €, der Eigenanteil liegt bei 4.000 €.
Den Antrag stellen Sie selbst beim BAFA, und zwar bevor Sie den Auftrag vergeben. Ein Vertrag vor der Bewilligung ist nur mit einer aufschiebenden Bedingung zulässig. Ob die Förderung bleibt, wenn das Audit nach der Novelle für Ihren Betrieb Pflicht wird, ist derzeit offen.
Mein Rat: Rechnen Sie jetzt Ihren Verbrauch der Jahre 2023 bis 2025 über alle Energieträger zusammen. Liegen Sie in der Nähe von 2,77 GWh, planen Sie das Audit für 2027 ein und klären Sie die Förderung, bevor Sie einen Auftrag vergeben.
So gehe ich vor
Ich bin Energieauditor und dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte für Nichtwohngebäude. Zuerst prüfe ich anhand Ihrer Abrechnungen, ob Ihr Betrieb heute oder künftig pflichtig ist. Im Audit erfasse ich Gebäude, Anlagen und Prozesse, bewerte die Maßnahmen nach ihrer Wirtschaftlichkeit und liefere einen Bericht, der für die Online-Erklärung und für einen Umsetzungsplan taugt. Mehr dazu auf meiner Seite Energieaudit für Unternehmen. Einen Termin für den ersten Check können Sie über Kontakt vereinbaren.
Den Gesetzentwurf finden Sie beim Deutschen Bundestag, die geltenden Regeln beim BAFA.
Häufige Fragen
Gilt die neue Schwelle von 2,77 GWh schon?
Nein. Stand 15.10.2026 berät der Wirtschaftsausschuss des Bundestags den Gesetzentwurf, ein Termin für die abschließende Abstimmung ist noch nicht bekannt. Bis zum Inkrafttreten gilt das bisherige EDL-G: Pflicht für Nicht-KMU, Wiederholung alle vier Jahre.
Muss mein Betrieb bis zum 11. Oktober 2026 ein Audit haben?
Nicht wegen dieses Datums. Es stammt aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie und richtet sich an die Mitgliedstaaten. Nach dem Entwurf haben erstmals pflichtige Unternehmen zwölf Monate Zeit, gerechnet frühestens ab Inkrafttreten. Wer heute als Nicht-KMU pflichtig ist, hält seinen Vier-Jahres-Rhythmus weiter ein.
Wir haben ISO 50001. Brauchen wir trotzdem ein Energieaudit?
Nein. Wer ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet oder mit dem Aufbau begonnen hat, ist von der Auditpflicht freigestellt. Das gilt heute und auch nach dem Entwurf.
Wer stellt den Förderantrag?
Sie selbst, beim BAFA, bevor Sie den Auftrag vergeben. Ich erstelle das Angebot mit den Angaben, die Sie für den Antrag brauchen, und nach dem Audit den Bericht für den Verwendungsnachweis.
Stand: 15.10.2026. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Verbindlich kläre ich sie für Ihr Vorhaben.
