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Gewerbe & Kommunen, 31.08.2026, 5 Minuten Lesezeit

Klimabonus Frankfurt: Zuschuss für Solar und Begrünung

Bis zu 50 % für Begrünung und Regenwasser, 20 % für Solaranlagen, Speicher und Ladesäulen. Wer den Frankfurter Klimabonus bekommt und wie er sich mit Bundesmitteln verbindet.

Mit dem Klimabonus fördert die Stadt Frankfurt am Main Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung auf Frankfurter Grundstücken. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Gemeinschaften. Für Betriebe ist das Programm interessant, weil es sich mit Bundesförderung und einer Energieberatung gut verbinden lässt.

Was gefördert wird

  • 50 %: Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung, Regenwasserspeicher und Zisternen, Trinkbrunnen
  • 30 %: Solar-Gründächer, also Photovoltaik in Kombination mit Dachbegrünung
  • 20 %: Solaranlagen, Batteriespeicher und Ladesäulen

Gemeinschaftsprojekte erhalten 5 Prozentpunkte zusätzlich. Je Kategorie, also Klimaschutz und Klimaanpassung, sind bis zu 50.000 € möglich, je Gebäude höchstens 100.000 €. Mit der Maßnahme dürfen Sie erst beginnen, wenn die Zusage der Stadt vorliegt.

Ein Beispiel aus Frankfurt-Ost

Ein Betrieb plant eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher auf dem Hallendach für 60.000 €. Über den Klimabonus kommen 20 % in Frage, also bis zu 12.000 €. Wird das Dach zusätzlich begrünt, kommen andere Sätze in Frage: 50 % für die Begrünung, 30 % für ein Solar-Gründach. Wie die Stadt eine solche Kombination einordnet, klären Sie am besten vor dem Antrag mit dem Klimareferat. Wichtig ist eine saubere Trennung der Kosten.

Was Betriebe zusätzlich im Blick haben sollten

Große Unternehmen (Nicht-KMU) sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz zu regelmäßigen Energieaudits verpflichtet. Wer eine größere Investition plant, kann sie mit dem Audit oder einer geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude verbinden. Dann ist sie Teil eines Gesamtkonzepts und nicht nur eine Einzelmaßnahme. Für Anlagen und Prozesse kommt zusätzlich die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) in Frage.

Vor dem Antrag prüfen: Kommunale Programme hängen vom Haushalt der Stadt ab. Die Stadt nennt als Laufzeit „voraussichtlich bis mindestens 2025“, ihr Merkblatt hat den Stand 22.06.2024. Für Mini-Solaranlagen sind die Mittel bereits ausgeschöpft. Ob für Ihr Vorhaben Mittel verfügbar sind und welche Sätze aktuell gelten, steht auf der Seite der Stadt Frankfurt.

Häufige Fragen

Können auch Unternehmen den Klimabonus beantragen?

Ja. Neben Privatpersonen sind Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften mit Grundstücken in Frankfurt antragsberechtigt.

Muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden?

Ja. Mit der Maßnahme dürfen Sie erst nach der Zusage der Stadt beginnen.

Lässt sich der Klimabonus mit Bundesförderung kombinieren?

Häufig ja. Die Stadt begrenzt die Förderung insgesamt auf 90 % der Kosten, bei Bundesprogrammen gilt eine Kumulierungsgrenze von 60 %. Welche Kombination für Ihr Vorhaben passt, prüfe ich vor dem ersten Antrag.

Stand: 05.10.2026. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Verbindlich kläre ich sie für Ihr Vorhaben.

Joachim Becker

Wie sieht das bei Ihrem Gebäude aus?

Der Beitrag beschreibt den allgemeinen Rahmen. Ob und wie das auf Ihr Gebäude zutrifft, klären wir am besten in einem kurzen Gespräch, bevor Sie den ersten Auftrag vergeben.