Landesförderung in Hessen: Was läuft, was pausiert
Die Kommunalrichtlinie Energie nimmt keine Anträge an, das Programm für Mietwohnungen ist beendet. Was das für Eigentümer, Vermieter und Kommunen bedeutet und welche Wege offen bleiben.
Neben der Bundesförderung über BAFA und KfW gibt es in Hessen eigene Programme der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Sie waren nie so bekannt wie die Bundesprogramme, haben aber bei Kommunen und Vermietern spürbar geholfen. Im Herbst 2026 sieht es so aus: Für die beiden wichtigsten Programme im Gebäudebereich werden keine Anträge mehr angenommen. Für selbstnutzende Eigentümer gab es ohnehin kein eigenes Landesprogramm zur Sanierung. Hier der Stand, geprüft am 05.10.2026 auf wibank.de.
Kommunen: Antragsstopp bei der Kommunalrichtlinie Energie
Die Kommunalrichtlinie Energie fördert die energetische Modernisierung kommunaler Gebäude, von der Einzelmaßnahme bis zur Sanierung auf Passivhaus-Niveau, mit Zuschüssen von 30 % für Einzelmaßnahmen bis 80 % für die Sanierung auf Passivhaus-Niveau, plus 10 Prozentpunkte für Klima-Kommunen. Wegen der hohen Nachfrage hat das Wirtschaftsministerium einen Antragsstopp verhängt: Neuanträge werden seit dem 01.06.2026 bis auf Weiteres nicht entgegengenommen. Die Richtlinie wird überarbeitet, ein Entwurf ist auf der WIBank-Seite hinterlegt. Wann wieder Anträge möglich sind, ist offen.
Für Städte und Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis heißt das nicht, Projekte zu stoppen. Es heißt, die Zeit zu nutzen: Gebäude nach Verbrauch und Zustand in eine Reihenfolge bringen, die Energieberatung über das BAFA beantragen und ein Sanierungskonzept erstellen lassen. Wer bei Wiederöffnung ein fertiges Konzept und belastbare Kosten hat, stellt den Antrag in der ersten Woche. Wer dann erst anfängt, steht wieder hinten an.
Vermieter: Das Mietwohnungsbau-Programm ist beendet
Das Hessische Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau gab einen Zinszuschuss zusätzlich zum KfW-Kredit, wenn ein Mietgebäude mindestens auf Effizienzhaus 85 saniert oder als klimafreundliches Wohngebäude neu gebaut wurde. Die WIBank führt es inzwischen mit dem Vermerk, dass es nicht mehr beantragt werden kann. Für Vermieter bleibt damit die Bundesförderung: der KfW-Kredit 261 für die Effizienzhaus-Sanierung, der Heizungstausch über die KfW und Einzelmaßnahmen über das BAFA. Wie die Zuschüsse derzeit aussehen, steht im Beitrag zur BEG-Reform 2026.
Selbstnutzende Eigentümer: Was die WIBank anbietet
Für das selbst bewohnte Haus gibt es in Hessen kein Landesprogramm für Dämmung, Fenster oder Heizung. Die Angebote der WIBank für Privatpersonen zielen auf den Erwerb: das Hessengeld als Zuschuss zur Grunderwerbsteuer beim ersten Kauf einer Immobilie (10.000 € je Erwerber, 5.000 € je einziehendem Kind) und das Hessen-Darlehen für Kauf oder Neubau einer selbst genutzten Immobilie, beantragt über die Wohnungsbauförderstelle. Wer ein Haus kauft und danach saniert, sollte beides kennen, weil es die Finanzierung entlastet. Die Sanierung selbst läuft dann über Bund und Steuer.
Was stattdessen trägt
- BEG Einzelmaßnahmen (BAFA): 15 % Zuschuss für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik, mit Sanierungsfahrplan bis 60.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit und 5 Prozentpunkte mehr auf den Anteil über 30.000 €.
- Heizungstausch (KfW 458): 30 % Grundförderung, mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis zu 70 %, bei einem Einkommen bis 30.000 € bis zu 80 %.
- Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 % der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt, für selbst genutzte Gebäude, die älter als zehn Jahre sind. Gilt für Maßnahmen, die bis Ende 2029 abgeschlossen sind. Nicht kombinierbar mit einem Zuschuss oder zinsverbilligten Kredit für dieselbe Maßnahme; Sie entscheiden je Maßnahme, welcher Weg mehr bringt.
- Kommunale Programme: Im Main-Kinzig-Kreis selten. Frankfurt fördert mit dem Klimabonus. Fragen Sie trotzdem bei Ihrer Gemeinde nach, Programme für Photovoltaik oder Dachbegrünung tauchen immer wieder auf.
Kumulierung: Bundes-, Landes- und kommunale Mittel dürfen zusammen 60 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen (Nr. 8.6 BEG EM). Jeder Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt sein. Für Landesprogramme gilt das ohne Ausnahme, auch nach einer Wiederöffnung.
Mein Rat
Planen Sie mit dem, was heute sicher ist: Bundesförderung und Steuerbonus. Landesmittel sind ein Zuschlag, wenn sie kommen, keine Grundlage. Ich beobachte die hessischen Programme laufend und aktualisiere diesen Beitrag, sobald die WIBank wieder Anträge annimmt oder eine neue Richtlinie veröffentlicht.
Häufige Fragen
Gibt es in Hessen einen Zuschuss für die Sanierung meines Eigenheims?
Vom Land derzeit nicht. Die Zuschüsse kommen vom Bund über BAFA und KfW, ergänzt durch den Steuerbonus nach § 35c EStG. Hessische Mittel gibt es für Privatpersonen beim Kauf (Hessengeld, Hessen-Darlehen), nicht für die Sanierung.
Wann nimmt die Kommunalrichtlinie Energie wieder Anträge an?
Das ist offen. Die WIBank verweist auf eine überarbeitete Richtlinie, die noch nicht im Staatsanzeiger veröffentlicht ist. Ich aktualisiere diesen Beitrag, sobald es einen Termin gibt.
Kann ich WIBank-Förderung und BEG kombinieren, wenn die Programme wieder offen sind?
In der Regel ja, solange nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden und alle öffentlichen Mittel zusammen unter 60 % bleiben. Die Reihenfolge der Anträge prüfe ich für Ihr Vorhaben vorher.
Lohnt sich der Steuerbonus mehr als der BAFA-Zuschuss?
Das hängt von Maßnahme und Steuerlast ab. Der Steuerbonus bringt 20 % über drei Jahre, aber nur, wenn genug Einkommensteuer anfällt. Der BAFA-Zuschuss wird ausgezahlt, unabhängig vom Einkommen, und steigt mit Sanierungsfahrplan für den Kostenanteil über 30.000 € auf 20 %. Ich rechne beide Wege für Sie durch.
Stand: 05.10.2026. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Verbindlich kläre ich sie für Ihr Vorhaben.
